Honorar
Die Abrechnung der Therapiesitzungen sowie zusätzlicher Leistungen (z.B. Diagnostik, schriftliche Befundberichte) basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Unterliegen Leistungen einem erhöhten Aufwand, werden diese mit einem bis zum 3,5-fachen Satz berechnet. Eine solche Abrechnung ist gesetzlich bei entsprechendem Mehraufwand zulässig.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einige private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe nicht die gesamten Kosten erstatten, sodass Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen.
Bei der Beantragung der gesamten Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Wir können allerdings eine volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung nicht garantieren.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.
In welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Daher ist es empfehlenswert, vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen Ihres Vertrags zu erfragen:
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
- In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
- Wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Beihilfe
In der Regel übernimmt die Beihilfe für Beamte und Beamtinnen einen Teil der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung durch zugelassene PsychotherapeutInnen. Daher empfehlen wir Ihnen, frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme zu klären.
SelbstzahlerInnen
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie wie ein Privatversicherter beziehungsweise eine Privatversicherte kostentechnisch behandelt.
Eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, bietet vielfältige Vorteile:
- Eine Psychotherapie kann durch den Wegfall der Formalitäten direkt begonnen werden
- Art und Dauer einer Therapie können selbst bestimmt werden
- Ihre Psychotherapie wird nicht der Krankenversicherung gemeldet und gelangt somit nicht in Ihre Patientenakte.
Dies ist besonders relevant bei bevorstehender Verbeamtung, einem Wechsel der Krankenversicherung (z.B. Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung), gewünschtem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, speziellen Berufen (z.B. Piloten und Pilotinnen)
Über die Art, die Dauer und die Kosten der Therapie werden wir vor Therapiebeginn klare, schriftliche Absprachen treffen. Die Abrechnung erfolgt analog zur Abrechnungsstruktur der Privatversicherten.
Die von Ihnen aufgewendeten Kosten der Psychotherapie sind nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich steuerlich absetzbar (Voraussetzungen hierfür sind beim Finanzamt abzuklären).
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften erstatten grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise oder vollständig die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis, sofern die Krankenkasse ein Kostenerstattungs-verfahren genehmigt. Wir unterstützen Sie gerne dabei ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass bei Ablehnung die Kosten vollständig durch den Patienten bzw. die Patientin privat getragen werden müssen (Selbstzahlervariante). Die Abrechnung basiert auf der GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte) und erfolgt analog zur Abrechnungsstruktur der Privatversicherten.
Gruppenpsychotherapie
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in Gruppen. In welchem Umfang die Gruppenpsychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen wird, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung zur Abklärung der Kostenübernahme wird empfohlen.
Die Kosten pro TeilnehmerIn basieren ebenso auf der GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte).
Paartherapie
Die Kosten für eine Paartherapie werden in der Regel nicht durch die Krankenversicherung übernommen und sind daher von Ihnen selbst zu zahlen. Das Honorar für eine 50-minütige Paartherapie-Sitzung beträgt in meiner Praxis 153 Euro (3,5-facher Satz nach der GOP/GOÄ).
Ausfallhonorar
Wir bitten Sie darum, Termine mindestens 72 Stunden vorher abzusagen. Bei Absage von
unter 72 Stunden im Voraus wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90% der Leistung privat
in Rechnung gestellt, da uns ein Verdienstausfall entsteht.
Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (§ 615 BGB)
und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.