Honorar

Die Abrechnung der Therapiesitzungen sowie zusätzlicher Leistungen (z.B. Diagnostik, schriftliche Befundberichte) basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
 
Unterliegen Leistungen einem erhöhten Aufwand, werden diese mit einem bis zu 3,5-fachen Satz berechnet. Eine solche Abrechnung ist gesetzlich bei entsprechendem Mehraufwand zulässig.  

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einige private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe nicht die gesamten Kosten erstatten, sodass Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. 

Bei der Beantragung der gesamten Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Wir können allerdings eine volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung nicht garantieren. 

Private Krankenversicherung

Beihilfe

SelbstzahlerInnen

Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Krankenversicherung

Gruppenpsychotherapie

Paartherapie

Ausfallhonorar

Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, sodass der Behandlungstermin Ihres Psychotherapeuten für Sie verbindlich reserviert wird. 

Wir bitten Sie darum, Termine mindestens 72 Stunden vorher abzusagen. Bei Absage von 
unter 72 Stunden im Voraus wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90% der Leistung privat 
in Rechnung gestellt, da uns ein Verdienstausfall entsteht. 

Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (§ 615 BGB) 
und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.